Mandanten-Cloud 5f – zur Plattform

Sonja Platen Portrait

Steuerberatung: Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer

Online Beratung auf Augenhöhe – bei Erbschaft und Schenkung

Online Steuerberater – Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer

Das Thema Tod und Nachfolge wird leider gesellschaftlich tabuisiert. Dennoch solltest Du mit einer Vertrauensperson Deiner Wahl über eine steueroptimierte Vermögensnachfolge reden. Hier lassen sich durch Gestaltungen zu Lebzeiten bereits hohe Steuerbeträge einsparen, die ohne kompetente Beratung und Planung gnadenlos anfallen würden.

Gerade das Thema Schenkung und Erbschaft sollte sehr sensibel behandelt werden. Zusammen definieren wir Deine Wünsche und Ziele und gehen gemeinsam in die Umsetzung.

Steuerberatung: Erbschaftsteuer – Lerne mit den gesetzlichen Vorgaben zu spielen und auch Deine Vermögensnachfolge steuerlich zu optimieren!

Auf einen Blick

Meine Leistungen als Steuerberater für Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer

Erbschaftssteuer oder Erbschaftsteuer?

Kurzdefinition und Gestaltungsmöglichkeiten

Formaljuristisch sprechen wir von der Erbschaft- und Schenkungsteuer (und nicht Erbschafts- und Schenkungssteuer). Beide haben als gesetzliche Grundlage das Erbschaftsteuergesetz.

Anzeigepflichtig sind Erbschaften und Schenkungen über 5.000 € innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Finanzbehörde. Hiervon ausgenommen sind Vorgänge, die bereits durch externe Personen oder Einrichtungen wie inländische Notare, Gerichte oder Standesämter verpflichtend gemeldet werden. Die Anzeigenpflicht trifft sowohl die Erben als auch den Schenkenden und Beschenkten.

Zwei Dinge sind sicher:
der Tod und die Steuer

Benjamin Franklin, US-Staatsmann und Ökonom

Freibeträge bei Erbe & Schenkung

Steuerbare Erbschaft- oder Schenkungsteuervorgänge bleiben steuerfrei, wenn der steuerpflichtige Vermögenswert den persönlichen Freibetrag nicht überschreitet. Der persönliche Freibetrag wie auch die Steuerklasse richtet sich dem Verwandtschaftsgrad:

  • Ehepartner/eingetragener Lebensparter: 500.000 € – Steuerklasse 1
  • (Stief-/Adoptiv-)Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind: 400.000 € – Steuerklasse 1
  • Enkelkinder: 200.000 € – Steuerklasse 1
  • Urenkel bzw. (Groß-)Eltern bei Erbschaft: 100.000 € – Steuerklasse 1
  • (Groß-)Eltern bei Schenkung, (Kinder der) Geschwister, Stief-/Schwiegereltern, geschiedene Ehe-/Lebenspartner: 20.000 € – Steuerklasse 2
  • anderen Empfänger einer Schenkung oder Erbschaft: 20.000 € – Steuerklasse 3

Durch frühzeitige Planung der Vermögensnachfolge kann die Steuerhöhe aktiv beeinflusst werden. Zum Beispiel lassen sich durch frühzeitige Schenkungen zu Lebzeiten steuerrechtlich gewährte Freibeträge mehrfach ausnutzen. Auch der Nießbrauch ist ein anerkanntes Gestaltungsmittel zur Umsetzung einer steueroptimierte Vermögensnachfolge.

Nachträgliche steuerliche Gestaltungen sind bei Erbschaften ebenfalls zu beachten wie das Ausschlagen der Erbschaft oder das Geltendmachen von Pflichtteilansprüchen aus steuerlichen Erwägungen. Als Erbschaftsteuer-Steuerberater unterstützen wir Dich dabei!

So arbeiten wir zusammen

Digitale Zusammenarbeit in der Online Steuerberatung - Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer

Wir nutzen Videokonferenzen, Online-Plattformen und Tools für digitale Unterschriften. Digitale Lösungen machen unsere Zusammenarbeit effizienter, ortunabhängig und beinahe papierlos. Dafür setzen wir unter anderem folgende Programme ein: Zoom Videocall, Mandanten-Cloudlösung 5f, DATEV, Digitale Unterschriftenlösung FP Sign, u. v. m.

Weiterer Benefit: Beratung auf Augenhöhe!

Uns ist eine partnerschaftliche und respektvolle Zusammenarbeit wichtig – in der Du Dich wohl, verstanden und kompetent beraten fühlst. Daher tauschen wir Fachvokabular und Anzug gegen transparente, einfache Kommunikation und ein vertrauensvolles Verhältnis auf Augenhöhe.

Dein Investment in eine ganzheitliche Steuernberatung - Erbschaftsteuer

Die Erbschaftssteuererklärung-Kosten richten sich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV). Sie hängen vom verschenkten oder vererbten Vermögen ab.

Weitere Beratungsleistungen werden nach der Zeitgebühr berechnet. Gerne erstellen wir Dir vor oder nach einem ersten Kennenlernen ein Angebot – ganz individuell und transparent. Trage Dich hier gerne auf die Warteliste für ein erstes Kennenlernen ein: