Feststellungserklärung Grundsteuer -
Ich erledige das für Dich!
Mit meiner Unterstützung zur Grundsteuer-Reform 2025 behältst Du als Eigentümer den Durchblick – hole Dir jetzt Unterstützung.
Auf einen Blick
grundsteuer steuererklärung - das ist zu tun!
- Ab dem Jahr 2022 ist alle 7 Jahre eine Grundsteuererklärung abzugeben, die sogenannte Feststellungserklärung Grundsteuer.
- Erstmalig ist die Erklärung im Jahr 2022 voraussichtlich spätestens bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
- Handlungsbedarf besteht für Eigentümer von Immobilien und Grundbesitz jetzt! Der Abgabezeitraum beginnt ab dem 1. Juli 2022.
was ändert sich ab dem jahr 2022? - eine übersicht
Hintergrund ist die am 1. Januar 2025 in Deutschland in
Kraft tretende Grundsteuer Reform. Ab dem Jahr 2025 wird die
Grundsteuer aller Immobilien und Grundstücke neu berechnet. Vorab erfolgt
bundesweit die Neubewertung des gesamten inländischen Grundbesitzes und die
Feststellung der neuen Grundsteuermessbeträge durch die Finanzämter.
Der alte Einheitswert wird verabschiedet und ersetzt durch den
Grundsteuerwert. Dieser ermittelt sich grundsätzlich aus 3 Werten: Grundstückswert,
Steuermesszahl und Hebesatz der Gemeinden und Kommunen. Die Grundlage
und die Berechnung der Grundstückswerte mit denen derzeit die Grundsteuer
festgesetzt wird sind völlig veraltet. So kann es passieren, dass Nachbarn mit
gleichen Häusern und Grundstücken, einen unterschiedlichen Einheitswert haben
und damit unterschiedliche Grundsteuern zahlen – ein klarer Verstoß gegen das
im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Dies hat auch das
Bundesverfassungsgericht so gesehen!
Das Ziel der Grundsteuerreform: Grundstücke in gleicher Lage und mit gleicher Größe gleich besteuern!
Als Grundstückseigentümer erhältst Du möglicherweise in der ersten Jahreshälfte 2022 Post vom Finanzamt und wirst aufgefordert, eine Grundsteuererklärung für Dein Grundstück oder Deine Immobilien abzugeben. Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung durch das Land erfolgen.
erklärvideo vom ministerium - grundsteuerreform 2025
welche bundesländer haben welche regelungen zur Grundsteuer?
In den meisten Bundesländern wird der
Grundstückswert nach dem sogenannten „Bundesmodell“
berechnet. Anstatt des alten Einheitswertes wird der Wert anhand von
Bodenrichtwert, Nettokaltmiete, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Bebauungsart und
Gebäudealter ermittelt. Das „Bundesmodell“ gilt jedoch nicht überall in
Deutschland.
Abweichende
Ländermodelle haben
Hamburg, Hessen und Niedersachsen entwickelt, in dem zusätzlich die Lage des
Grundstücks eine Rolle spielt. In Bayern und Baden-Württemberg zählt vor allem
die Grundstücksfläche. Die Bundesländer Sachsen und das Saarland haben das
„Bundesmodell“ in gewissen Zügen modifiziert. Welches Verfahren und welches
Modell für Dich gelten wird, prüfe ich für Dich sehr gerne.
honorar für die feststellungserklärung grundsteuer
Auf Basis der voll digitalen Arbeitsweise kann ich Dir als Grundsteuer-Steuerberater ein Honorar von
ab 350,00 € netto bzw. 416,50 € brutto
je Grundstücksbewertung abhängig vom Arbeitsaufwand und Komplexität des Falls anbieten mit einer schriftlichen Honorarvereinbarung gemäß § 4 Abs. 1 StBVV. Auf Basis Deiner Angaben in der Auftragsanfrage übersende ich Dir gerne ein individuelles Angebot! Die Vereinbarung einer höheren oder niedrigeren Vergütung als die gesetzliche Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist möglich, § 4 Abs. 4 StBVV.
heruntergerechnet betragen die jährlichen Kosten ab 59,50 € brutto!
In dem Honorar gemäß § 4 Abs. 1 StBVV enthalten ist:
- Zugang zur Software "GrundsteuerDigital"
- Plausibilitätsprüfung Deiner erfassten Angaben
- Erstellung der Feststellungserklärung Grundsteuer über meine Kanzlei
- Elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung an die Finanzverwaltung
- Ansprechpartner während des gesamten Erfassungs- und Erstellungsprozesses
vorgehensweise von deine online steuerberatung
Solltest Du meine Unterstützung als Grundsteuererklärung Steuerberater in Anspruch nehmen wollen, ist das Vorgehen wie folgt:
- Du erteiltst mir den schriftlichen Auftrag zur Erstellung der Feststellungserklärung(en) zur Ermittlung des Grundsteuerwertes.
- Du erhältst von mir den Zugang zum Mandantenportal "GrundsteuerDigital". Dort werden alle benötigten Unterlagen und Informationen abgefragt und können dort festgehalten werden. Wir erfassen gemeinsam die relevanten und landesspezifischen Informationen.
- Sobald alle Informationen und Unterlagen vollständig sind, erstellt meine Kanzlei die Feststellungserklärung Grundsteuer. Ich prüfe zudem Deine erfassten Daten auch auf Plausibilität.
- Nach Fertigstellung erteiltst Du mir die Freigabe zur elektronischen Datenübermittlung, worauf diese von mir eingeleitet wird. Damit ist der Auftrag für uns abgeschlossen, gegebenenfalls folgt die Bescheidprüfung.